Was bedeutet Wahlarzt?

Wahlärzte sind niedergelassene Ärzte ohne Kassenverträge, welche die erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen können. Patienten können durch Einreichung einer Honorarnote ca. 80% des geleisteten Tarifsatzes von ihrer Krankenkasse zurückfordern.

Jede Ordination muß vor Ort bar bezahlt werden. Ein Bankomat ist im Foyer des Hauses vorhanden.

Patienten erhalten nach jeder Ordination eine „Honorarnote zum Einreichen beim Kassenträger“ und einen „Einzelleistungsnachweiß“ der durchgeführten Leistungen entsprechend ihrer Krankenkassentarife für das Fach aus Orthopädie und Orthopädische Chirurgie.

Nur Patienten haben das Recht bei Ihrer Krankenkasse Nachforderungen zu stellen, wenn die erste Honorarrückerstattung durch die Krankenkasse nicht ausreichend erscheint.